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Ausserordentliche Teuerung als Folge der Pandemie und der Sanktionen gegen Russland

Situation
Seit Beginn des vergangenen Jahres liegt eine ausserordentliche Teuerungssituation als Folge der Pandemie vor. Diese Situation verschärft sich nun durch die weltweiten Sanktionen gegen Russland. Die Preise für Erdöl und Erdgas sind unmittelbar gestiegen. Sie dürften vorübergehend auf hohem Niveau bleiben, bis sich die Weltkonjunktur deswegen etwas abkühlt oder andere Lieferanten ihr Angebot ausweiten.
Besonders betroffen sind zurzeit bituminöse Produkte und Stahl. Lieferschwierigkeiten bei weiteren Baumaterialien könnten sich verschärfen, wodurch sich ihre Preise und Verfügbarkeit weiter unvorteilhaft entwickeln würden. Jene Baustoffe, die zu einem grossen Teil aus dem Ausland importiert werden, dürften auf einem hohen Preisniveau auf absehbare Zeit verharren, zumindest bis sich ein Ende der Sanktionen abzeichnet.

Dringende Empfehlungen

  • Anzeigepflicht wahrnehmen: Sind laufende Werkverträge von der aktuellen Situation betroffen, ist es unerlässlich, den Bauherrn unverzüglich darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen (Art. 25, SIA 118). Dieses Schreiben sollte auf postalischem Weg (A-Post Plus) erfolgen. Entsprechende Textbausteine für ein Schreiben finden Sie unter diesem Link
  • Grundsätzlich sollten keine Werkverträge ohne Teuerungsvergütung abgeschlossen werden, wenn Materialien mit hohen Preisschwankungen betroffen sind. Das Beharren auf Teuerungsausschlüssen durch Ausübung von Nachfragemacht könnte aufgrund der aktuellen, ausserordentlichen Lage gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen.

Quelle: SBV – Schweizerischer Baumeisterverband