9a372af2-4773-4449-8e8f-9ba9be33a084

ISP – Informationen Bauherr April 2022

Seit Beginn des vergangenen Jahres liegt eine ausserordentliche Teuerungssituation als Folge der Pandemie
vor. Diese Situation hat sich nun durch den Ukrainekonflikt und die Sanktionen gegen Russland seit Februar2022 nochmals drastisch verschärft. Konkret betroffen von diesen Krisen sind zahlreiche Baumaterialien, unteranderem auch Parkett und dessen Zubehör. Die von den Sanktionen betroffenen Länder sind sehr wichtigeZulieferer von Rohmaterial auf dem europäischen Parkettmarkt.Entsprechend ist bei öffentlichen wie privaten Bauherrschaften infolge dieser ausserordentlichen Situation seitlängerem eine grosse Verunsicherung zu spüren.Aus unserer Sicht darf die aktuelle Lage und deren unvorhersehbare weitere Entwicklung nicht dazu führen,dass eine der Werkvertragsparteien ungebührlich benachteiligt wird. Es sind faire Lösungen zu vereinbaren.Bei laufenden Werkverträgen erachten wir die Anwendung der aktualisierten KBOB-Empfehlungen vom 28.Januar 2022; V2.0, so wie dies bei öffentlichen Bauherrschaften der Fall ist, als sachgerecht und fair. Wir bittenSie deshalb, nach entsprechender Anzeige der ausserordentlichen Umstände durch den Unternehmer, sowohlbei Werkverträgen mit als auch bei Werkverträgen ohne vereinbarte Verrechenbarkeit der Teuerung auf derGrundlage dieser Empfehlungen zu verfahren.Da die Dauer und das Ausmass der noch zu erwartenden innerbetrieblichen und marktwirtschaftlichen Folgendieser Krisen gegenwärtig noch nicht absehbar sind, sind unsere Unternehmen zum heutigen Zeitpunkt nochnicht in der Lage, diese Mehraufwendungen abschliessend zu quantifizieren.Auch ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschliessen, dass es bei einzelnen Parkettarten zu Lieferengpässenoder schlimmstenfalls zu Lieferausfällen kommt. Sollte dies dazu führen, dass die Ausführung des Werkesverzögert wird, so trifft den Unternehmer in der aktuellen Situation kein Verschulden. Wir gehen davon aus,dass diese Sichtweise unbestritten ist, und bitten Sie mit dem Unternehmer eine entsprechendeFristerstreckung im Sinne einer fairen Lösung zu vereinbaren.Abschliessend möchten wir betonen, dass diese Ausnahmesituation für sämtliche Beteiligten eine massiveBeeinträchtigung darstellt. Die Parkettbeschaffung stellt sowohl Hersteller, Händler wie auch Verlegebetriebevor grosse Herausforderungen. Nur durch gemeinsames Engagement von Unternehmen und Bauherren kanndiese grosse Herausforderung gemeistert werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen offenen Dialog mitIhrem Verlegebetrieb zu suchen, um einen für beide Seiten guten Umgang mit dieser schwierigen Situation zufinden.Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.


Quelle: ISP – Interessengemeinschaft Schweizer Parkettmarkt